Meinungsfreiheit oder Beleidigung? Das Amtsgericht Deggendorf hatte Grosz wegen einer Rede beim politischen Aschermittwoch verurteilt. Der Österreicher gibt sich dennoch weiter kämpferisch.
Gerichtsverfahren wegen mutmaßlicher Söder-Beleidigung - Der österreichische Politiker Gerald Grosz sitzt im Verhandlungssaal des Amtsgerichts. - Foto: Armin Weigel/dpa
Meinungsfreiheit oder Beleidigung? Das Amtsgericht Deggendorf hatte Grosz wegen einer Rede beim politischen Aschermittwoch verurteilt. Der Österreicher gibt sich dennoch weiter kämpferisch. Der Prozess um die Beleidigung von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder durch den österreichischen Ex-Politiker Gerald Grosz geht in die nächste Runde. Sowohl die Verteidigung als auch die Generalstaatsanwaltschaft gehen gegen das Urteil in Berufung, wie das Amtsgericht Deggendorf am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur bestätigte.
Das Gericht hatte Grosz vergangene Woche wegen seiner Rede beim politischen Aschermittwoch der AfD zu einer Geldstrafe von fast 15 000 Euro verurteilt. Der Österreicher hatte Bayerns Ministerpräsident im Februar 2023 im niederbayerischen Osterhofen als „Södolf“, „Corona-Autokrat“ und „Landesverräter“ bezeichnet. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nannte er einen „Horrorclown“ - auch in seinem Fall entschied das Gericht gegen Grosz.
Die Richterin hatte bei der Urteilsverkündung erklärt, Söder werde durch die Beleidigung „in die Nähe des nationalsozialistischen Regimes“ gerückt. Grosz hatte seine Wortwahl vor Gericht dagegen als „Satire“ verteidigt und angekündigt, im Zweifelsfall bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen. Nun muss sich zunächst die Berufungskammer des Landgerichts Deggendorf mit dem Fall beschäftigen.
Ireland Latest News, Ireland Headlines
Similar News:You can also read news stories similar to this one that we have collected from other news sources.
Söder von Grosz als „Södolf“ bezeichnet - Prozess wegen mutmaßlicher BeleidigungBeleidigung, rechtlich im § 185 des Strafgesetzbuches (StGB) verankert, umfasst das Kundgeben einer Missachtung oder Nichtachtung durch Wort, Schrift, Bild oder andere Darstellungsformen gegenüber einer anderen Person. Ziel ist es, den sozialen Geltungswert des Betroffenen herabzusetzen. Mehr Infos findest Du auf www.rosenheim24.de.
Read more »
Söder von Grosz als „Södolf“ bezeichnet - Prozess wegen mutmaßlicher BeleidigungBeleidigung, rechtlich im § 185 des Strafgesetzbuches (StGB) verankert, umfasst das Kundgeben einer Missachtung oder Nichtachtung durch Wort, Schrift, Bild oder andere Darstellungsformen gegenüber einer anderen Person. Ziel ist es, den sozialen Geltungswert des Betroffenen herabzusetzen. Mehr Infos findest Du auf www.rosenheim24.de.
Read more »
Söder von Grosz als „Södolf“ bezeichnet - Prozess wegen mutmaßlicher BeleidigungBeleidigung, rechtlich im § 185 des Strafgesetzbuches (StGB) verankert, umfasst das Kundgeben einer Missachtung oder Nichtachtung durch Wort, Schrift, Bild oder andere Darstellungsformen gegenüber einer anderen Person. Ziel ist es, den sozialen Geltungswert des Betroffenen herabzusetzen. Mehr Infos findest Du auf www.rosenheim24.de.
Read more »
Söder von Grosz als „Södolf“ bezeichnet - Prozess wegen mutmaßlicher BeleidigungBeleidigung, rechtlich im § 185 des Strafgesetzbuches (StGB) verankert, umfasst das Kundgeben einer Missachtung oder Nichtachtung durch Wort, Schrift, Bild oder andere Darstellungsformen gegenüber einer anderen Person. Ziel ist es, den sozialen Geltungswert des Betroffenen herabzusetzen. Mehr Infos findest Du auf www.rosenheim24.de.
Read more »
Bayern: Söder-Beleidigung: Grosz zu Geldstrafe verurteiltMüssen sich Politiker bei Reden am Aschermittwoch zukünftig zügeln? Der Ex-Politiker Gerald Grosz verteidigt seine Attacken als Satire. Das Gericht verurteilt ihn trotzdem.
Read more »
Söder-Beleidigung: Geldstrafe gegen Ex-Politiker GroszDeggendorf - Müssen sich Politiker bei Reden am Aschermittwoch zukünftig zügeln? Der österreichische Ex-Politiker Grosz verteidigt seine Verbalattacken als Satire. Das Gericht verurteilt ihn trotzdem.
Read more »